Volkshochschule Gunzenhausen
Wissen und mehr
 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Volkshochschule Gunzenhausen e.V.

Teilnahme 

Die Teilnahme an den Kursen der Volkshochschule ist für jede/jeden möglich. Voraussetzung ist die schriftliche Anmeldung und die Bezahlung der Kursgebühr.

Anmeldung 

Die Anmeldung für alle Kurse der vhs ist schriftlich, persönlich, per Fax, e-mail  oder Telefon möglich. Für jeden gewünschten Kurs muss ein Anmeldeformular ausgefüllt werden. Um die Bezahlung der Kursgebühr zu sichern, ist im Anmeldeformular ein Abbuchungsauftrag enthalten bzw. kann die Kursgebühr bar entrichtet werden. Ohne Erteilung der Abbuchungsermächtigung bzw. Barzahlung bei der Anmeldung ist keine Einschreibung möglich! Wer eine andere Person anmeldet, kann die Gebühr bar auslegen, wenn die Kontonummer nicht bekannt ist. Die Durchschrift bzw. Kopie gilt als Beleg für die Einschreibung und zusammen mit dem Bankbeleg als Quittung für das Finanzamt.  

Teilnahmebescheinigung und Zeugnisse 
Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer kann eine Bescheinigung bzw. ein Zeugnis für den Kursbesuch bzw. für eine abgelegte Prüfung erhalten.  

Mindestteilnehmerzahl 
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt in der Regel 10 Personen. Bei weniger TeilnehmerInnen kann ein Kurs nur durchgeführt werden, wenn die TeilnehmerInnen bereit sind, die Kursgebühr für die fehlenden Personen auszugleichen oder eine Reduzierung der Stundenzahl dieses Kurses zu akzeptieren. Es bleibt der vhs vorbehalten, darüber die Entscheidung zu treffen. In Ausnahmefällen sind Kurse als Kleingruppen mit 6 Personen konzipiert. Dies ist jeweils in der Kursbeschreibung angegeben. 

Höchstteilnehmerzahl 
Aus Platzgründen ist die Teilnehmerzahl für alle Kurse beschränkt. Wird die Höchstteilnehmerzahl für einen Kurs überschritten, können sich weitere TeilnehmerInnen vormerken lassen. Kommen genügend Vormerkungen zustande, bemüht sich die vhs um Einrichtung zusätzlicher Kurse. 

Kursgebühren 
Im Programm sind zweierlei Kursgebühren angegeben. HörerInnen aus der Stadt Gunzenhausen und aus den Gemeinden Absberg, Haundorf, Heidenheim, Muhr am See und Pfofeld bezahlen den ermäßigten Preis. HörerInnen aus anderen Gemeinden bezahlen den höheren Preis. 

Vhs-Mitgliedern wird für jeden belegten Kurs eine Ermäßigung von 10 % gewährt, mit Ausnahme der Schwimmkurse, Computerkurse und Reisen. 

Sozialhilfeempfänger erhalten gegen Nachweis mittels Bescheid der ARGE eine Ermäßigung von 30% auf die anwendbare Kursgebühr mit Ausnahme der Computerkurse und Reisen.

Arbeitslose erhalten gegen Nachweis des Arbeitsamtes, dass sie Arbeitslosengeld beziehen, eine Ermäßigung von 30 % auf die anwendbare Kursgebühr mit Ausnahme der Computerkurse und Reisen.   Bei Reisen wird bei Anmeldung bereits eine Anzahlung in Höhe von Euro 50,00 fällig. 

Rücktritt 
Ein Rücktritt von der Anmeldung ist in Ausnahmefällen bis 8 Tage vor Kursbeginn möglich, wenn dadurch wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl die Durchführung des Kurses nicht gefährdet wird. Er muss schriftlich erklärt werden. Ist ein Kurs angelaufen und die Kursgebühr eingezogen, kann sie nur in begründeten Ausnahmefällen unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr erstattet werden. 

Bankgebühren 
Wenn durch unrichtige oder falsche Angaben des Teilnehmers/der Teilnehmerin auf dem Anmeldeformular oder bei Rückbuchungen der vhs zusätzliche Unkosten beim Bankeinzug entstehen, werden sie dem Teilnehmer/der Teilnehmerin in Rechnung gestellt. Bei Fehlbuchungen, die nicht von der vhs verschuldet wurden, verrechnet die vhs Euro 2,50 Bearbeitungsgebühr. 

Materialkosten 
Bei einigen Kursen, wie z.B. Basteln, Kochen etc., fallen zu den Kursgebühren noch Kosten für das verbrauchte Material bzw. für Skripten an. Wenn dies im Programm angegeben ist, werden sie bei der Abbuchung mit der Kursgebühr eingezogen. Wenn nicht, sind sie dem Kursleiter/der Kursleiterin zu bezahlen. 

Einschreibung 
Die in die Programmhefte eingebundenen Einschreibeformulare können sofort nach dem Erhalt des Programmheftes bis 1 Woche vor Kursbeginn per Fax oder Post gesendet oder überbracht werden an die Volkshochschule Gunzenhausen e.V. – Jagdschloss – Haus des Gastes, Dr.-Martin-Luther-Platz 4, 91710 Gunzenhausen, Fax Nr. 09831/4912. Sollten mehrere Formulare benötigt werden, können diese kopiert oder weitere Formulare im Büro der vhs abgeholt werden. Auch Anmeldung per E-Mail unter info@vhs.gunzenhausen.de ist möglich. Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt. Die Anmeldung gilt als verbindlich. Benachrichtigt werden nur die TeilnehmerInnen, die keinen Platz mehr im betroffenen Kurs bekommen können. 

Ferienordnung 
An gesetzlichen Feiertagen und während der Schulferien finden keine Kurse statt, es sei denn, es ist im Programmheft angegeben oder es wird im Kurs anders vereinbart. Da die Volkshochschule in allen Schulräumen nur Gast ist, bitten wir alle TeilnehmerInnen, die Einrichtungen pfleglich zu behandeln und im Schulgebäude nicht zu rauchen. 
In den Ferien finden in der Regel keine Kurse statt, es sei denn es ist im Programmheft angegeben oder es wird im Kurs anders vereinbart. 

Haftung 
Sie nehmen an den Veranstaltungen der Volkshochschule auf eigenes Risiko teil.

Für Personen- und Sachschäden haften die Volkshochschulen nur im Rahmen der zivilrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Volkshochschule Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 

Die Volkshochschule ist gezwungen, die Eltern der an den vhs-Kinderkursen teilnehmenden Kinder darauf hinzuweisen, dass die Volkshochschule keine Verantwortung für den Weg zum und vom Unterrichtsraum nach Hause übernehmen kann. Die Eltern werden gebeten, die Kinder an der Eingangstür beim betreffenden Dozenten abzugeben und auch dort – bitte pünktlich – wieder abzuholen. 

Programmänderungen 
Programm- und Teilnehmeränderungen müssen wir uns leider vorbehalten. Sie werden rechtzeitig im Altmühl-Boten bekannt gegeben. Die Volkshochschule ist nicht verpflichtet, jede/n Teilnehmer/in telefonisch zu unterrichten. 

Der Verein vhs Gunzenhausen e.V. 
ist nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Ansbach wegen Förderung der Volksbildung als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit. Er ist berechtigt, bei Spenden entsprechende Quittungen zur Vorlage beim Finanzamt auszustellen.
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