Aus Gründen der Vorsorge aber auch als Beteiligter in Erbangelegenheiten ist es wichtig, über Grundzüge des Erbrechts Bescheid zu wissen. Sowohl für Ehegatten als auch Abkömmlinge aber auch für entfernte Verwandte ist es bedeutsam, wer was nach den gesetzlichen Vorschriften erbt. Dies ist auch deshalb von Interesse, da der Nachlass auch einer Haftung unterliegen kann. Auch das Pflichtteilsrecht, das durch die Erbrechtsform grundlegende Neuerungen erfahren hat, ist von großer Bedeutung. Desweiteren werden Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Diese bestehen z.B. in der Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrags aber auch in Verfügung unter Lebenden. Schließlich ist auch auf Grundätzliches im Bereich der Erbschaftssteuer einzugehen.
Fragestellungen der Teilnehmer werden in den Vortrag einbezogen.
| Beginn: | Donnerstag, 15. März 2012 |
| Ende: | 15. März 2012 |
| Uhrzeit: | von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr |
| Dauer: | 1 Termin |
| Leiter: | Rechtsanwalt Karl-Heinz Fitz |
| Nummer: | V 120 |
| Ort: | Haus des Gastes, Raum: 004 Gunzenhausen, Dr.Martin Luther Platz 4Anfahrt |
| Gebühr:: | 3,00 € |
| Dieser Kurs kann nicht mehr online gebucht werden. Bitte erfragen Sie unter 09831 / 80666 ob eine Teilnahme noch möglich ist. | ||
| Kurs | Beginn | Kursnr.![]() | |
|---|---|---|---|
Vorsorgeregelungen -
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
| Do | 29.03.12 | V 230 |
| Montag bis Mittwoch | 9-12 Uhr |
| Donnerstag |
9-12 Uhr und 13-17 Uhr |